Individualprophylaxe für Kinder
Der lebenslange Erhalt gesunder und schöner Zähne beginnt bereits in jungen Jahren. Vorbeugende Maßnahmen sind daher nicht erst im Erwachsenenalter notwendig sondern beginnen bei der Pflege der Milchzähne.
Neben dem täglichen Zähneputzen gibt es weitere zahnmedizinische Maßnahmen für Kinder und Jugendliche, um die Zähne lange gesund zu erhalten.
Welche vorbeugenden Maßnahmen gibt es?
Zusätzlich zu den halbjährlichen Kontrollterminen empfiehlt sich bei jungen Patienten die regelmäßige Inanspruchnahme der Individualprophylaxe. Hierfür gibt es ein speziell auf Kinder zugeschnittenes Vorsorgeprogramm. Die Kinder erfahren hierbei viel über Ursachen und Entstehung von Karies und warum Zähneputzen so wichtig ist. Es umfasst das Anfärben von Belägen (Mundhygienestatus) und das spielerische Erlernen und Üben der richtigen Zahnputztechnik. Ebenso wird besprochen, welche Fluoridierungsmaßnahmen sinnvoll sind.
Nach der gründlichen Reinigung aller Zähne und Zahnzwischenräume wird zur Stärkung des Zahnschmelzes ein Fluoridlack aufgetragen.

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Was ist eine Fissurenversiegelung?
Eine Fissurenversiegelung ist eine weitere vorbeugende Maßnahme zum Schutz der Zähne vor Karies. Hierbei werden die Kauflächen von gesunden Backenzähnen mit einem speziellen Kunststoff versiegelt. Dadurch wird vermieden, dass sich bakterienhaltige Beläge in den schwer zu reinigenden Furchen und Grübchen festsetzen können. Die Gefahr einer Fissurenkaries sinkt dadurch deutlich.
Da nur gesunde Zähne versiegelt werden können, empfiehlt sich die Maßnahme kurz nach Durchbruch der jeweiligen Zähne.
Wer übernimmt die Behandlungskosten?
Die Behandlung wird von den privaten Krankenversicherungen in der Regel vollständig erstattet.
Die gesetzlichen Versicherungen übernehmen die Kosten für die Individualprophylaxe zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr zweimal jährlich. Bei erhöhtem Kariesrisiko darf sogar bis zu viermal jährlich fluoridiert werden.
Auch die Kosten für die Fissurenversiegelung an den großen Backenzähnen (Molaren) werden vollständig übernommen. Lediglich die Versiegelung der kleinen Backenzähne (Prämolaren) und der Milchzähne müssen gesetzlich Versicherte selbst übernehmen.